Beratung für Eltern, Schülerinnen und Schüler
Die Beratung von Eltern, Schülerinnen und Schülern findet bei schulbezogenen Fragen und individuellen Problemlagen in Kooperation mit der Schule statt.
Innerhalb der Beratung wird versucht, gemeinsam mit den Beteiligten, z. B. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern kooperativ eine Lösung zu finden, die die unterschiedlichen Sichtweisen der Beteiligten berücksichtigt.
Dies kann sowohl im Rahmen eines „runden Tisches“, der in der Schule stattfindet und an dem alle Beteiligten gemeinsam die Probleme erörtern, geschehen als auch ergänzend in Einzelgesprächen themenzentriert bearbeitet werden.
Im Rahmen der zu bearbeitenden Fragestellungen kann der Schulpsychologische Dienst zusätzlich – falls notwendig – punktuell diagnostisch tätig werden oder auch bei der Suche nach externen klinischen oder therapeutischen Einrichtungen unterstützen.
Therapeutische Arbeit ist nicht Gegenstand des schulpsychologischen Auftrages, so dass, sollte dies notwendig sein, externe Hilfe in Anspruch genommen werden müsste.
Weitere Grundprinzipien der Beratung und deren Rahmenbedingungen finden Sie hier.
Voraussetzung für eine Beratung durch den Schulpsychologischen Dienst ist eine Anmeldung an dem für Sie zuständigen Schulpsychologischen Beratungszentrum.