Krisenvorsorge
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten Schulen ihre Unterstützung und Beratung an und unterstützen gegebenenfalls in Kooperation mit Schulaufsicht, Polizei, Unfallkasse, Notfallseelsorge, Notfallpsychologie und weiteren Institutionen die mittelbar und unmittelbar Betroffenen bei der Bewältigung krisenhafter Ereignisse.
Im Rahmen von Großschadensereignissen werden nach Bedarf Kräfte regional oder landesweit eingebunden.
Für diese seltenen Ereignisse hat sich eine Gruppe von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen besonders qualifiziert, die für diese besonders belastenden Situationen schnell und zielgerichtet aktiviert werden kann.
Eine wesentliche Ergänzung dieser Unterstützung ist aber ein bereits etablierter persönlicher Kontakt zwischen Schulleitung und zuständigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
Grundsätzlich richtet sich das schulpsychologische Angebot an folgende Personengruppen:
- Beratung und Unterstützung der Schulleitung und der Lehrkräfte
- Beratung und Unterstützung des schulinternen Krisenteams
- Beratung betroffener Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern und Angehörige
Die unterstützenden Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen der Betroffenen. Dabei stehen u. a. folgende Zielrichtungen im Fokus unserer Tätigkeit:
- Wiederherstellung von Entscheidungs- und Handlungssicherheit
- Vermittlung von Bewältigungsstrategien im Umgang mit dem Ereignis
- Trost und Beruhigung
- Vermittlung von Sicherheit und Aufbau von Vertrauen
- Information über mögliche seelische und körperliche Reaktionen auf das Ereignis
- Aufbau von Hoffnung und Stärkung der Zuversicht
Umgang mit Gewaltandrohungen
Der verantwortungsvolle Umgang mit Gewaltandrohungen ist für Schulleitungen und Lehrkräfte eine anspruchsvolle Herausforderung. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten hier eng mit Schulleitungen, Lehrkräften und dem schulinternen Krisenteam zusammen und unterstützen sie bei der Abschätzung der Glaubhaftigkeit von Drohungen und der Wahrscheinlichkeit ihrer Verwirklichung. Sie beraten diese dabei auch zur schulischen Kommunikation nach einer Drohung.
Diese Beratung ersetzt allerdings nicht polizeiliche Gefährdungsanalysen. Bei konkreten und schwerwiegenden Drohungen sollten Schulleitungen stets auch zu Polizei und Schulaufsicht Kontakt aufnehmen. Bitte beachten Sie hier die entsprechenden Meldevorschriften.
Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zum Umgang mit solchen Ereignissen, zu wichtigen Kommunikationsgrundsätzen und zu Möglichkeiten professioneller Hilfe.