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Schulpsychologische Beratung
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Handeln in Krisen

Krisenvorsorge

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten Schulen ihre Unterstützung und Beratung an und unterstützen gegebenenfalls in Kooperation mit Schulaufsicht, Polizei, Unfallkasse, Notfallseelsorge, Notfallpsychologie und weiteren Institutionen die mittelbar und unmittelbar Betroffenen bei der Bewältigung krisenhafter Ereignisse.

Im Rahmen von Großschadensereignissen werden nach Bedarf Kräfte regional oder landesweit eingebunden.

Für diese seltenen Ereignisse hat sich eine Gruppe von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen besonders qualifiziert, die für diese besonders belastenden Situationen schnell und zielgerichtet aktiviert werden kann.

Eine wesentliche  Ergänzung  dieser Unterstützung ist aber ein bereits etablierter persönlicher Kontakt zwischen Schulleitung und zuständigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.

Grundsätzlich richtet sich das schulpsychologische Angebot an folgende Personengruppen:

  • Beratung und Unterstützung der Schulleitung und der Lehrkräfte
  • Beratung und Unterstützung des schulinternen Krisenteams
  • Beratung betroffener Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern und Angehörige

Die unterstützenden Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen der Betroffenen. Dabei stehen u. a. folgende Zielrichtungen im Fokus unserer Tätigkeit:

  • Wiederherstellung von Entscheidungs- und Handlungssicherheit
  • Vermittlung von Bewältigungsstrategien im Umgang mit dem Ereignis
  • Trost und Beruhigung
  • Vermittlung von Sicherheit und Aufbau von Vertrauen
  • Information über mögliche seelische und körperliche Reaktionen auf das Ereignis
  • Aufbau von Hoffnung und Stärkung der Zuversicht

Umgang mit Gewaltandrohungen

Der verantwortungsvolle Umgang mit Gewaltandrohungen ist für Schulleitungen und Lehrkräfte eine anspruchsvolle Herausforderung. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten hier eng mit Schulleitungen, Lehrkräften und  dem schulinternen Krisenteam zusammen und unterstützen sie bei der Abschätzung der Glaubhaftigkeit von Drohungen und der Wahrscheinlichkeit ihrer Verwirklichung. Sie beraten diese dabei auch zur schulischen Kommunikation nach einer Drohung. 

Diese Beratung ersetzt allerdings nicht polizeiliche Gefährdungsanalysen. Bei konkreten und schwerwiegenden Drohungen sollten Schulleitungen stets auch zu Polizei und Schulaufsicht Kontakt aufnehmen. Bitte beachten Sie hier die entsprechenden Meldevorschriften.

Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zum Umgang mit solchen Ereignissen, zu wichtigen Kommunikationsgrundsätzen und zu Möglichkeiten professioneller Hilfe.

Grundsätzlich gilt: Je besser das jeweilige Schulsystem durch geeignete Präventionsmaßnahmen für mögliche Krisenfälle vorbereitet ist, desto einfacher kann die Situation auf der Basis differenzierter Handlungsstrategien bewältigt werden.

Auch in der medialen Einschätzung gilt: Eine Institution und ihr Handeln wir danach beurteilt, wie sie auf eine aktuelle Gefährdung reagiert hat und ob sie entsprechende Vorsorge getroffen hat.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Benedikt Herwig. Letzte Änderung dieser Seite am 28. September 2022. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz