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Schulpsychologische Beratung
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Elternfortbildung in Rheinland-Pfalz

  • Landesweite  Fortbildungsveranstaltungen

  • Regionale Fortbildungsveranstaltungen

  • Elternmultiplikatorinnen und Elternmultiplikatoren im "Netzwerk Elternqualifikation in Schulen"
  • Schuleigene Fortbildungsveranstaltungen
  • Weiterqualifikation von Funktionsträgern

 

 Grundsätzliches

 

In Rheinland-Pfalz ist das Recht der Eltern auf Elternfortbildung in § 47 Schulgesetz  verankert. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und der Landeselternbeirat führen Elternfortbildungsveranstaltungen zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule durch.

 

Das Fortbildungsangebot setzt sich zusammen aus

  • regelmäßig regional angebotenen Veranstaltungen zu den Themen „Rechte und Pflichten von Eltern und Elternvertretungen“ sowie „Kommunikation und Gesprächsführung“
  • ergänzenden und/oder vertiefenden Fortbildungen an Schulen vor Ort durch Elternmoderatorinnen und -moderatoren
  • sowie einer jährlich stattfindenden zentralen Fortbildungsveranstaltung zu einem Schwerpunktthema. 

Weitere Elemente des Elternfortbildungskonzeptes sind die Bezuschussung schuleigener Elternfortbildungskurse sowie die gesonderte Weiterqualifizierung der Funktionsträger (LEB / REB-Mitglieder und Elternmultiplikatorinnen und -multiplikatoren).

 

 

 

Fragen?

interner LinkKontakt

Diesen Bereich betreut E-Mail an Oliver Appel. Letzte Änderung dieser Seite am  5. Dezember 2014. ©1996-2022 Bildungsserver Rheinland-Pfalz