Elternfortbildung in Rheinland-Pfalz
- Elternmultiplikatorinnen und Elternmultiplikatoren im "Netzwerk Elternqualifikation in Schulen"
- Schuleigene Fortbildungsveranstaltungen
- Weiterqualifikation von Funktionsträgern
Grundsätzliches
In Rheinland-Pfalz ist das Recht der Eltern auf Elternfortbildung in § 47 Schulgesetz verankert. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und der Landeselternbeirat führen Elternfortbildungsveranstaltungen zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule durch.
Das Fortbildungsangebot setzt sich zusammen aus
- regelmäßig regional angebotenen Veranstaltungen zu den Themen „Rechte und Pflichten von Eltern und Elternvertretungen“ sowie „Kommunikation und Gesprächsführung“
- ergänzenden und/oder vertiefenden Fortbildungen an Schulen vor Ort durch Elternmoderatorinnen und -moderatoren
- sowie einer jährlich stattfindenden zentralen Fortbildungsveranstaltung zu einem Schwerpunktthema.
Weitere Elemente des Elternfortbildungskonzeptes sind die Bezuschussung schuleigener Elternfortbildungskurse sowie die gesonderte Weiterqualifizierung der Funktionsträger (LEB / REB-Mitglieder und Elternmultiplikatorinnen und -multiplikatoren).